Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und muss dann ausgetauscht werden. Wenn der Zeitpunkt zum Austausch gekommen ist, weist der AkuWinClient Sie rechtzeitig darauf hin. Ein Tausch der TSE im Kassen-System kann aber auch aus anderen Gründen erforderlich sein (Defekt, Diebstahl, etc.).
Über das Menü »Einstellungen«//»Rechnungswesen«//»Kassen« gelangen Sie zur Verwaltung der Kassen aller Mandanten. Öffnen Sie eine Kasse zur Bearbeitung. Es erscheint der Dialog Kasse bearbeiten:
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Kasse mit aktivierter TSE
Kasse ohne aktive TSE
Vorgehen:
1.Ggf. altes Kassensystem melden:
Sofern Ihr Kassensystem noch nicht beim Finanzamt gemeldet ist (erst seit 01.01.2025 Pflicht), müssen Sie ihr bestehendes Kassensystem, nach § 146a Absatz 3 der Abgaben Ordnung (AO), inkl. bisher genutzter TSE zunächst melden. Klicken Sie dazu im Bildschirmbereich Kasse auf den Button Meldung. Daraufhin wird ein Text-Dokument geöffnet, in dem alle relevanten Daten, die direkt aus AkuWinOffice ermittelt werden können enthalten. Außerdem sind weitere Daten aufgeführt, die Sie für die Meldung selbst in Erfahrung bringen müssen. Drucken Sie die Textdatei aus, oder speichern Sie diese für die spätere Verwendung.
2.Alte TSE deaktivieren:
Sie müssen die alte TSE zunächst deaktivieren, um eine neue TSE aktivieren zu können. Klicken Sie dazu im Bildschirmbereich Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) auf den Button Deaktivieren. Die alte TSE wird deaktiviert und in der TSE Historie (siehe Button am unteren Bildschirmrand) dokumentiert.
3.Neue TSE aktivieren:
Um eine neue TSE zu aktivieren, klicken Sie im Bildschirmbereich Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) auf den Button Aktivieren. Der Assistent zur Aktivierung einer Technischen Sicherheitseinrichtung wird gestartet und erklärt Ihnen alle weiteren Schritte.
"Es existiert bereits eine Kasse mit gleicher Kassen-PC-Kennung ('[PC-NAME]'). Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Systemadministrator in Verbindung."
Sprechen Sie dazu mit Ihrem IT-Betreuer, der Sie dabei unterstützen kann.
Der PC-Name des Kassen-PC muss für jeden Mandanten eindeutig sein. |
4.Aktualisiertes Kassensystem melden:
Auch der Tausch der TSE erfordert die Meldung an das Finanzamt (siehe auch Hilfe-Thema KassenSichV FAQ).
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