Jedes Kassensystem muss beim Bundesfinanzministerium (BMF) gemeldet werden. Seit dem Schreiben des BMF vom 06.11.2019 ist eine elektronische Übermittlung der Meldung angedacht. Bis zur Bereitstellung eines elektronisches Meldeweges ist die Verpflichtung zur Meldung ausgesetzt.
Welche Informationen beinhaltet die Meldung beim Finanzamt?
1.Name des Steuerpflichtigen,
2.Steuernummer des Steuerpflichtigen,
3.Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE),
4.Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
5.Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme (je Betriebsstätte),
6.Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
7.Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
8.Datum der Inbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems. |