Für die meisten Positionen, die Sie mit der Versicherung bei einer Hörsystemversorgung abrechnen, werden bereits durch den jeweiligen Vertrag Preise vorgegeben und von AkuWinOffice anhand der Positionsnummer automatisch berücksichtigt.
Bei Positionen (z.B. Lichtwecker, Rauchmelder, etc.) die nicht im jeweiligen Vertrag reglementiert sind, ist eine automatische Preisermittlung nicht möglich. In so einem Fall, werden Sie vom AkuWinClient darauf hingewiesen und es wird gefragt, ob Sie die Position trotzdem, z.B. für die Genehmigung per Kostenvoranschlag in den Vorgang einfügen möchten:
Wenn Sie dies mit dem Button Ja bestätigen, erscheint der Dialog Versicherungspreis festlegen:
Bildschirmbereich Artikel:
Die Artikelnummer, Bezeichnung und Positionsnummer werden zur Verdeutlichung, für welche Position dieser Dialog erscheint, aufgeführt.
Bildschirmbereich Preisliste:
Auch bei Positionen, die nicht im Vertrag vorhanden sind, muss idR. zur Genehmigung ein Leistungserbringergruppenschlüssel (LGS) angegeben werden, der im weiteren Verlauf auch für die elektronische Abrechnung verwendet wird. Der LGS für Positionen ohne Vertragsgrundlage wird über die gewählte Vertragspreisliste im Vorgang automatisch ermittelt und entspricht idR. 14 00 099 (verankert im DTA-Verfahren: "Leistung ohne preisliche Regelung und daher Abrechnung nach genehmigtem Kostenvoranschlag").
Bildschirmbereich Preis für die Versicherung:
Hier wird initial der Preis aus den Stammdaten des Artikels vorgegeben (der volle Preis). Im Normalfall klicken Sie einfach auf den Button OK. Der volle Artikelpreis wird auf der Versicherungsseite eingefügt und der Kunden-Preis für diese Position wird mit 0,00 Euro übernommen. Sollten Sie den Preis händisch bearbeiten, wird das übliche Prinzip zur Ermittlung der Preise angewendet und eine Differenz gebildet. Geben Sie einen abweichenden Preis für die Versicherung ein, wird die Differenz als Preis für den Kunden übernommen.